Grundsteuerneuberechnung – zahlen wir bald alle weniger?

Oder kommt eine Steuererhöhung durch die Hintertür?

In der neuesten Folge unseres Podcasts haben wir ein Thema behandelt, das viele von uns betrifft: die Grundsteuer. Mit der bevorstehenden Neuregelung, die im kommenden Jahr in Kraft tritt, sind zahlreiche Fragen und Unsicherheiten aufgetaucht. Wir möchten Euch in diesem Artikel einen kleinen Vorgeschmack auf die Inhalte der Folge geben und einige der wichtigsten Punkte zusammenfassen.

Was ändert sich?

Im Jahr 2024 wird die Grundsteuer angehoben. Doch das ist erst der Anfang, denn ab 2025 tritt eine neue Berechnungsmethode in Kraft. Alle Grundstücksbesitzerinnen haben in den letzten Monaten oder Jahren einen Bescheid erhalten, der den neuen Grundsteuermessbetrag ausweist. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung der zukünftigen Grundsteuer. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Messbetrag keine feste Einheit wie Euro pro Quadratmeter darstellt, sondern einfach eine Zahl ist, die in die Berechnung einfließt.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Bisher wurde die Grundsteuer in unserer Gemeinde mit einem Hebesatz von 850 multipliziert. Ab 2025 ändert sich dieser Hebesatz. Damit die Gemeinde die gleichen Einnahmen erzielt wie zuvor, wird der Hebesatz angepasst. In unserem Beispiel hatten zwei Menschen, A und B, bisher Grundsteuermessbeträge von 70 und 80. Mit dem neuen System sinken in unserem fiktiven Beispiel die Werte auf 50 und 75. Dennoch soll die Gemeinde weiterhin die gleiche Summe an Grundsteuer einnehmen. Daher wird der Hebesatz entsprechend angehoben – in unserem Beispiel auf 940. Das führt dazu, dass A künftig weniger und B mehr zahlen muss, obwohl beide Messbeträge gesunken sind.

Warum wird das geändert?

Ziel der Neuregelung ist es, eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer zu erreichen, indem aktuelle Werte und Nutzungen der Grundstücke berücksichtigt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Bürger*innen entsprechend dem Wert ihres Hauses oder Wohnung besteuert werden.

Aufkommensneutralität und Anpassungen

Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral sein, das heißt, die Gesamtsteuereinnahmen der Gemeinden sollen unverändert bleiben. Dennoch kann es individuell zu Erhöhungen oder Senkungen kommen, abhängig von der spezifischen Situation des Grundstücks. Auch können Gemeinden unabhängig von der Neuregelung die Grundsteuer anheben, wenn ihre finanziellen Bedürfnisse dies erfordern.

Hört doch in unsere aktuelle Podcastfolge auf www.gruene-muehltal.de/podcast rein, um noch detailliertere Informationen und Erklärungen zu erhalten. Wir freuen uns auf eure Rückmeldungen und Anregungen!

Eure grünen Podcaster*innen,

Linda und Ben, Grüne Mühltal