Antrag Planung eines Biotopverbunds für das EU-Vogelschutzgebiet Steinbruch Wingertsberg Nieder-Ramstadt 22. Januar 2021 Antrag Planung eines Biotopverbunds für das EU-Vogelschutzgebiet Steinbruch Wingertsberg Nieder-Ramstadt Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeinde Mühltal beauftragt die Planung zum Biotopverbund mit dem EU-Vogelschutzgebiet „Felswände des nördlichen Odenwaldes – Teilgebiet 5: Steinbruch Wingertsberg Nieder-Ramstadt“ als Kerngebiet. Die Planung wird in den Landschaftsplan im Zuge der „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühltal mit integriertem Landschaftsplan“ übernommen. Die Umsetzung der Planung beginnt nach Inkrafttreten des Landschaftsplans. Begründung Das Land Hessen sichert und entwickelt entsprechend § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes, auch im Hinblick auf die Verpflichtungen nach Artikel 10 der FFH-Richtlinie [welche die EU-Vogelschutzgebiete ebenfalls umfasst], einen Biotopverbund. Die in einem gemeinsamen Erlass der obersten Landesplanungs- und Naturschutzbehörde beschriebenen Grundlagen sind zur Harmonisierung der Biotopverbundplanung auf den nachfolgenden Planungsebenen der Regionalpläne und der örtlichen Landschaftsplanung zu übernehmen bzw. zu konkretisieren und fortzuführen. § 21 BNatSchG lautet: Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen. Der den Steinbruch Wingertsberg Nieder-Ramstadt“ als Teil des Netzes „Natura 2000“ sichernde Biotop- verbund soll sich mit seinen Verbindungsflächen innerhalb des im Regionalplan Südhessen 2010 ausge- wiesenen Vorranggebiets Regionalen Grünzug südlich und nördlich der B449 erstrecken. Das Stettbachtal, das Ohlebachtal und das Mittelbachtal sollen aufgrund ihrer ebenfalls im Regionalplan ausgewiesenen besonderen Bedeutung als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft Bestandteil des Biotopverbunds sein. Nach Osten soll sich der Biotopverbund bis zum Stadtwald Ober-Ramstadt (Kaiserberg) ausdehnen. Schlottenberg und Birkenberg („Köpfchen“) sollen mit ihren Wäldchen, ausstreichenden Heckenzüge und Gehölzen bis in die Nähe der Siedlungsränder von Traisa und Nieder-Ramstadt in den Biotopverbund eingeschlossen werden. Als Verbindungselemente zählen vor allem die vielfältigen Biotopstrukturen, welche hier überwiegend als typisch für die offene, halboffene und bewaldete, aber auch von Nutzungen und durch Siedlungsränder beeinflusste, dennoch aber funktional intakte Kulturlandschaft gelten können. Die bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen wie auch die Inanspruchnahme zum Zweck der Naherholung sollen auf den Verbindungsflächen mitsamt Verbindungselementen in gegenwärtiger Form bzw. Ausmaß ohne Einschränkungen weiterhin erfolgen können. Zum Antrag