Antrag zur Erhebung der Altflächen

Antrag

Erhebung der Altflächen

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeinde Mühltal erhebt alle ihr vorliegenden Erkenntnisse über schadstoffbedingte Ver- dachtsflächen im Gemeindegebiet und teilt die Verdachtsflächen dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit (§8 HAltBodSchG). Bei der Erhebung berück- sichtigt die Gemeinde auch das Wissen der Bürgerinnen und Bürger (z.B. private historische Recherchen sowie „Zeitzeugen“).

Die Gemeinde stellt im Weiteren alle Altflächen flurstücksgenau in der aktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mühltal dar. Die Darstellung auf Plan bzw. Karte wird ergänzt mit Angaben zur Art und Lage jeder Altfläche, den Gefährdungen oder vermuteten Gefähr- dungen und soweit möglich durch Hinweise auf den oder die Wirkpfade (vgl. Anhang 1 BBodSchV). Dazu sollen die erforderlichen oder bereits erfolgten Schritte bei der Behandlung der Altflächen benannt werden. In Bezug auf die Gefahrenabwehr und auf bestehende oder erforderlichen Nutzungsbeschränkungen soll eine Klassifizierung vorgenommen werden. Zu jeder einzelnen örtlichen und sachlichen Information soll die Datenquelle angegeben werden.

Altflächen mit ungeklärter Gefährdung werden bis zu ihrer Klärung als Altfläche oder Altverdachts- fläche bezeichnet und entsprechend dargestellt.

Die Gemeinde kommt hierdurch ihren gesetzlichen Vorsorge-, Schadensabwehr- und Informations- pflichten nach.

Begründung

Altflächen sind solange Ausschlussflächen oder gelten als eingeschränkt in Bezug auf Nutzungen, insbesondere bei der Gewinnung von Trinkwasser, als Wohngebiete, Kinderspielgebiete, Park- und Freizeitanlagen, zum Anbau von Nahrungspflanzen usw., bis sie entweder saniert wurden und für alle oder nur bestimmte Nutzungen freigegeben wurden. Zuvor muss nachgewiesen sein, dass eine Gefährdung der Allgemeinheit oder von Einzelpersonen nicht besteht.

Die Kenntnis über den Bestand aller Altflächen mit dazugehörenden Angaben ist eine wesentliche, oft auch entscheidende Voraussetzung für Vorabstimmungen zur flächenbezogenen weiteren Entwicklung innerhalb des Gemeindegebiets.

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